Die ultimative Nervensäge: Betriebsratswahl

Shownotes

2022 ist es wieder soweit. Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2022 wird in vielen Betrieben ein neuer Betriebsrat gewählt. Die Durchführung einer lupenreinen, nicht anfechtbaren Betriebsratswahl gilt unter Betriebsräten oftmals als „Heiliger Gral“. Doch warum ist das so? Was müsste sich ändern, um die Betriebsratswahl praxisgerechter zu gestalten? Und haben die Änderungen des BetrVG und der WO wirklich Abhilfe geschaffen?

Kommentare (1)

M. Georg

Sehr interessant und gut erläutert. Nicht langweilig, auch nicht für Laien. :-)

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